Wissen · BFSG · Stand Juni 2026

Barrierefreiheit ist Pflicht.
Auch für Ihre Website?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Hier steht ohne Panik, wen es wirklich trifft, wer ausgenommen ist und wie Sie sauber umstellen. Alle Fakten aus dem Gesetzestext und den FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

  • In Kraft seit 28.06.2025
  • Ausnahme für Kleinstunternehmen
  • Bußgeld bis 100.000 €
  • Keine Rechtsberatung, ehrliche Einordnung
AVV-bereit
Hosting EU
IT-Recht-Kanzlei mandatiert
DSGVO-konform
Die Frage ist nicht ob, sondern was Ihre Website kann

Gilt das BFSG für Ihre Website?

Betroffen: Verkaufen und Buchen

Das Gesetz greift bei „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr": Angebote über Website oder App, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen. Online-Shop, Terminbuchung, verbindliche Bestellfunktion: Das ist der Kern der Pflicht.

Nicht betroffen: reines B2B

Das BFSG schützt Verbraucher. Wer ausschließlich an Geschäftskunden verkauft, fällt laut Bundesfachstelle nicht unter das Gesetz. Ehrlich gesagt: Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem, auch Geschäftskunden werden älter.

Ausgenommen: Kleinstunternehmen

Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Das deckt viele inhabergeführte Betriebe ab. Achtung: Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Daten, Fristen, Standards

Die Eckdaten des BFSG.

Seit 28. Juni 2025 in Kraft

Das Gesetz gilt für Dienstleistungen, die nach diesem Tag für Verbraucher erbracht werden. Wer heute einen betroffenen Shop oder eine Buchungsstrecke betreibt, ist also bereits in der Pflicht, nicht erst irgendwann.

Die 2030-Frist ist schmaler als ihr Ruf

Die oft zitierte Übergangsfrist bis 27. Juni 2030 (§ 38 BFSG) gilt nur für Verträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, und für vorher rechtmäßig eingesetzte Produkte. Eine pauschale Schonfrist für Websites ist sie nicht.

Standards: EN 301 549 und WCAG

Die konkreten Anforderungen regelt die Verordnung zum Gesetz. Wer der europäischen Norm EN 301 549 folgt, die für Web-Inhalte auf die WCAG-Kriterien verweist, profitiert von der gesetzlichen Vermutungswirkung (§ 4 BFSG): Es wird angenommen, dass die Anforderungen erfüllt sind.

Warum Aussitzen keine Strategie ist

Was passiert, wenn Sie nichts tun.

Jeder Verbraucher kann ein Verfahren anstoßen.

Nach § 32 BFSG kann ein Verbraucher, der Ihre Dienstleistung nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann, bei der Marktüberwachungsbehörde ein Verfahren gegen Ihren Betrieb beantragen. Es braucht keinen Anwalt und keine Klage, ein Antrag genügt.

Eine barrierefreie Website gibt dieser Beschwerde keinen Ansatzpunkt.

Bußgeld und Untersagung sind real.

Je nach Verstoß drohen Geldbußen bis zu 100.000 € (§ 37 BFSG), und die Behörde kann das Anbieten der Dienstleistung einschränken oder untersagen. Für einen Shop hieße das im Ernstfall: offline.

Wer die Anforderungen nachweisbar erfüllt, hat dieses Risiko vom Tisch.

Der stille Schaden läuft jeden Tag.

Schlechte Kontraste, Bedienung nur mit der Maus, Formulare ohne Beschriftung: Damit verlieren Sie Kunden mit Seheinschränkung genauso wie die wachsende Gruppe älterer Nutzer, ganz ohne Behörde.

Barrierefreiheit ist auch einfach gute Benutzerführung. Davon profitiert jeder Besucher und meist auch das Google-Ranking.

In Ruhe statt in Panik

So wird Ihre Website barrierefrei, in drei Schritten.

1. Ehrlich prüfen, ob Sie betroffen sind

Verkauft oder bucht Ihre Website etwas an Verbraucher? Sind Sie über der Kleinstunternehmen-Grenze? Erst wenn beides zutrifft, besteht die Pflicht. Diese Einordnung machen wir im Erstgespräch kostenlos mit Ihnen.

2. Bestandsaufnahme nach WCAG

Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Alternativtexte, Formular-Beschriftungen, Videountertitel: Ein strukturierter Check zeigt, wo Ihre Seite heute steht und welche Punkte wirklich Aufwand bedeuten.

3. Umsetzen und dranbleiben

Die Lücken schließen, bei neuen Inhalten die Kriterien gleich mitdenken. Bei einem ohnehin anstehenden Relaunch ist der beste Moment: Barrierefreiheit von Anfang an mitzubauen ist deutlich günstiger als Nachrüsten.

Häufige Fragen

Was Inhaber zum BFSG fragen.

Erst Einordnung, dann Entscheidung

Lassen Sie Ihre Website einmal ehrlich einordnen.

30-Min Erstgespräch, kostenlos und unverbindlich
Klare Antwort, ob das BFSG Sie überhaupt betrifft
Falls ja: ein machbarer Fahrplan statt Panik
Würzburg-basiert, ein fester Ansprechpartner